Version vom 04/09/2017
Diese Garantie ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien.
Neben den gesetzlichen Gewährleistungen bietet DUO INDUSTRIE Herstellergarantie unter folgenden Bedingungen an:
1. REICHWEITE
1.1. Die gewerbliche DUO INDUSTRIE Garantie, im Folgenden als “Herstellergarantie” bezeichnet, erstreckt sich nur auf Mängel in der Herstellung oder Qualität des Produkts, einschließlich Defekte an Materialien und mechanischen und elektronischen Komponenten, mit Ausnahme von Defekten, die sich aus Folgendem ergeben:
- Nachlässige Behandlung des Produkts oder fehlende Wartung: Defekte, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, einschließlich der Verwendung von Produkten mit anderen als den von DUO INDUSTRIE gelieferten Teilen, Missachtung der Montageanleitung, Pflegehinweise und Warnhinweise, die mit dem Produkt geliefert werden. Änderungen am Produkt die nicht von DUO INDUSTRIE vorgenommen wurden und unterlassene Wartung des Produkts fallen nicht unter die Garantie. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch den Missbrauch von Transportprodukten und – Lösungen verursacht werden (wie z.B. der Transport von Gegenständen, die unangemessen sind oder deren Gewicht die Empfehlungen von DUO INDUSTRIE übersteigt), Unfälle, Fahrlässigkeit, Schäden die durch Scheuern oder Kontakt mit produktschädigenden Materialien (Wasser, Chemikalien, Lösungsmittel …) oder extremen Temperaturen.
- Transportbedingte Schäden: Transportschäden (z. B. Fluglinienverkehr, Transport im Laderaum, fahrlässige Transportlagerung) fallen nicht unter die Garantie.
- Normale Abnutzung: Die Garantie erstreckt sich nicht auf Defekte, die auf normalen Abnutzungserscheinungen der Produkte zurückzuführen sind, einschließlich Zubehör und mechanischer und elektronischer Komponenten der Produkte.
- Ein Fall höherer Gewalt, ein zufälliges Ereignis, indirekter Schaden, den Produkten durch Dritten oder den KUNDEN zugefügte Schäden: Die Garantie deckt nicht die Mängel, die im Falle höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses entstanden sind, insbesondere in Fällen von Naturkatastrophen, Bränden, Überschwemmungen, Explosionen, elektrische Überspannungen, Stürmen, Erdbeben, bewaffneten Konflikten, Kriegen, Angriffen, durch Dritte und / oder durch den KUNDEN und / oder seine Begleiter verursachte Schäden.
- Vom KUNDEN zugestellte Print Datei: Wie in den Verkaufsbedingungen vereinbart, ist ausschließlich der Kunde zuständig für alle Inhalte Elemente (Fotos, Logos, Bilder, Schriftarten usw.) zu reproduzieren. Der KUNDE übernimmt die volle Verantwortung für Schäden, die Dritten durch die Verwendung urheberrechtlich geschützter Elemente erleiden könnten. Der KUNDE bestätigt, informiert zu sein, dass die auf dem Display gedruckten Farben sich möglicherweise von denen unterscheiden, die auf einem Computerbildschirm oder Papier gedruckt werden. Es unterlieget dem KUNDEN, für jede Druckdatei ein „Gut zum Druck“ Dokument zu erstellen bevor der Auftrag in Produktion gegeben wird. Der KUNDE ist für graphische, im Druckresultat sichtbare Fehleinstellungen verantwortlich und DUO INDUSTRIE kann nicht für Fehler im Zusammenhang mit der übertragenen Datei haftbar gemacht werden, auch im Fall einer vorrangigen Bestellungs-Behandlung auf Antrag des Kunden, wo der „Gut zum Druck“ Beleg nur zur Information an den KUNDEN gesendet wird.
1.2. Die Garantie gilt nicht bei Fälschung, vorsätzlichem Missbrauch oder Zerstörung.
1.3. Die Garantie gilt nur für neue Produkte und nicht für von DUO INDUSTRIE gelieferte Leih- oder Gebrauchtprodukte
2. DAUER
Ausgangspunkt der Garantie ist das Lieferdatum des Produktes. Das Lieferdatum ist das Datum, an dem das Produkt das Werk von DUO INDUSTRIE verlässt (EX-WORKS-Lieferung).
Die Dauer der Garantie, die je nach Produkt variiert, wird wie folgt festgelegt:
- 1 Jahr Garantie auf folgende Produkte: ONE, VIRAGE, HELIX, TRANSPORTTASCHEN, TRANSPORT LÖSUNGEN, SCHREINEREI-ERZEUGNISSE, ELECTRONISCHE KOMPONENTEN, LEUCHTSTRAHLER, PROSPEKTSTÄNDER, XPERIENCE
- 2 Jahre Garantie auf folgende Produkte: SPRINT, LITE BANNER, SET, MATCH, C.AIR², FLAG, TOTEM AIR
- 5 Jahre Garantie auf folgende Produkte: PANORAMIC, XTENSION, XPRESSIONS, CONTOUR, DECKENABHÄNGUNGEN
Der Austausch oder die Reparatur des Produkts im Rahmen der Garantiebedingungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit, deren Ausgangspunkt am Tag der Lieferung des ursprünglichen Produkts festgelegt bleibt.
3. UMSETZUNG
3.1. Es obliegt dem KUNDEN, die festgestellten Mängel oder Anomalien zu belegen. DUO INDUSTRIE hat die Möglichkeit diese Mängel an Ort festzustellen und zu beheben. Der KUNDE hat DUO INDUSTRIE alle Möglichkeiten zu gewähren, um diese Mängel zu untersuchen und zu beheben. Er verzichtet darauf, sich selbst oder Dritte zu diesem Zweck einzuschalten.
3.2. Wenn der von DUO INDUSTRIE festgestellte Mangel unter die Herstellergarantie fällt, wird das Produkt nach eigenem Ermessen von DUO INDUSTRIE repariert oder ersetzt Die Kosten der Rücksendung an DUO INDUSTRIE trägt gegebenenfalls der KUNDE. Arbeitskosten, Kosten für das Produktmanagement und den Versand von Ersatzteilen durch DUO INDUSTRIE gehen zu Lasten von DUO INDUSTRIE. Wenn die mangelhafte Ware nicht zurückgeschickt werden muss, stellt DUO INDUSTRIE den KUNDEN die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile und Anleitungen zur Verfügung. Zahlung anderer Entschädigungen, Vertragsstrafe oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.
3.3. DUO INDUSTRIE behält sich das Recht vor, Produkte oder Teile jederzeit ohne Vorankündigung zu ersetzen, einzustellen oder zu modifizieren. Wenn ein Teil oder ein Produkt nicht mehr verfügbar ist oder nicht mehr hergestellt wird, ersetzt DUO INDUSTRIE es durch ein Teil oder ein Produkt mit gleichwertiger Funktion.
Beanstandungen sind an die Qualitätsabteilung oder andernfalls an den Vertriebsmitarbeiter, der das betreffende Produkt verkauft hat, unter folgender Adresse zu richten:
– Per Post: DUO INDUSTRIE – 344 rue du jardin Colar – 34130 Lansargues – Frankreich
– Per Telefon: +33 4 99 63 20 50
– Per Fax: +33 4 99 63 20 59
– Per E-Mail: qualite@duodisplay.com
Die Herstellergarantie sowie alle Verträge zwischen DUO INDUSTRIE und ihren KUNDEN unterliegen französischem Recht.